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Verordnungswege für Ihren Logopäden in Krefeld

Erfahren Sie auf dieser Seite, wie Sie eine Verordnung für eine logopädische Behandlung in unserer Praxis erlangen können. 

 

Das Team der Praxis für Logopädie Hendrickx-van Geenen würde sich freuen, auch Sie schon bald persönlich begrüßen zu dürfen.

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Die Verordnung von logopädischen Behandlungen

Die Verordnung von logopädischen Behandlungen erfolgt über einen Arzt. Sind Sie Kassenpatient, benötigen Sie das Heilmittel-Formular 13 (Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie). Wenn Sie privat versichert sind, genügt ein gängiges Privatrezept.

 

Die ärztlichen Verordnungen werden Ihnen von Kinderärzten, HNO-Ärzten, Phoniatern, Kieferorthopäden, Neurologen und Hausärzten ausgestellt. Eine verordnete Therapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

 

Bei Patienten über 18 Jahren muss der gesetzlich festgelegte Eigenanteil von 10 % des Rezeptwertes sowie 10 Euro je Verordnung vom Patienten gezahlt werden. Privatpatienten sollten sich vorab bei Ihrer Krankenkasse informieren, inwieweit die Kosten für eine logopädische Behandlung übernommen werden.

 

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser freundliches Praxisteam ebenfalls helfend zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir Ihnen weiterhelfen können.

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